EINREISE- UND AUFENTHALTSBESTIMMUNGEN DER TÜRKEI

Wie üblich vor einer Reise außerhalb der Schengener Zone gilt es, sich nach den Bestimmungen hinsichtlich der Einreise sowie des Aufenthaltes zu erkundigen. Die Bedingungen können dabei abhängig von der Staatsangehörigkeit unterschiedlich sein. 

Sie können sich als Staatsbürger von Deutschland und der Schweiz bis zu 90 Tage innerhalb von 180 Tagen visumfrei in der Türkei aufhalten. Österreichische Staatsbürger hingegen müssen online ein Visum beantragen. Während deutsche und schweizer Staatsbürger anstatt eines Visums auch mit einem Reisepass oder Personalausweis in die Türkei dürfen, ist dies für Österreicher nur mit einem Reisepass möglich. Für längere Aufenthalte ist es notwendig, vor der Einreise eine türkische Auslandsvertretung aufzusuchen, um ein länger gültiges Visum ausgestellt zu bekommen.

Ein Reisepass ist für Aufenthalte bis zu 180 Tagen ausreichend (Bild von jacqueline macou auf Pixabay)

Folgende Einzelheiten gilt es außerdem zu beachten:

  • Falls Sie sich ein Visum für eine spezielle Aktivität, z.B. die Besteigung eines Berges, eingeholt haben, müssen Sie für einen darüber hinausgehenden Verbleib im Land nach Beendigung des ursprünglichen Reisezwecks eine Erlaubnis bei der jeweiligen Sicherheitsdirektion vor Ort ( İl Emniyet Müdürlüğü) beantragen.
  • Reiseausweise, die von der Bundespolizei ausgestellt sind, können bei der Einreise nicht als Passersatz genutzt werden.
  • Für Kinder ist ein eigener Kinderreisepass oder Personalausweis notwendig.
  • Von deutschen Behörden ausgestellte Reiseausweise für Staatsangehörige anderer Länder werden von der Türkei anerkannt, aber ein Visum ist immer noch nötig, um in das Land einreisen zu dürfen.
  • Bei der Einreise muss auf dem Reisepass mindestens eine leere Seite vorhanden sein.
  • Im Notfall kann auf die Schnelle ein vorläufiger Pass beantragt werden, was sogar selbst an manchen Flughäfen möglich ist.

Weitere Informationen erhalten Sie über die Webseite des auswärtigen Amtes: Auswärtiges Amt – Einreisebestimmungen für deutsche Staatsangehörige

Alle Angaben sind ohne Gewähr. Die oben angegebenen Informationen können sich ändern. Um nichts dem Zufall zu überlassen, kontrollieren Sie über das auswärtige Amt, welche Regeln momentan gelten.

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